Den Heilpraktiker der Physiotherapie gibt es noch nicht sehr lange. Derzeit besteht er, ähnlich wie der "große" Heilpraktiker aus einer Überprüfung durch die Gesundheitsämter. Entstanden ist er aus folgendem Grund: Dem Physiotherapeut, der diesen Zusatz nicht hat, ist es nicht gestattet ohne entsprechende Verordnung vom Arzt(Rezept, z.B. Krankengymnastik) zu behandeln. Nur der Heilpraktiker der Physiotherapie ist bevollmächtigt Patienten auch eigenmächtig zu behandeln,beschränkt auf alle Anwendungen der Physiotherapie.

 

Wichtig! Privatpatienten, oder Patienten mit

Zusatzversicherung Heilpraktiker, können die Behandlung über die GebüH der Heilpraktiker absetzen!